Bayerischer Brandschutz

Gefährdungsbeurteilung

Analyse von Risiken und Gefahrenquellen in Gebäuden, um Maßnahmen für den Schutz von Menschen und Anlagen zu entwickeln.

Gefährdungsbeurteilung – Ihr Fundament für Sicherheit

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Gesetzliche Grundlagen

Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird durch weitere Verordnungen konkretisiert.

Durchführung

Die Gefährdungsbeurteilung umfasst folgende Schritte:

1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen

2. Gefährdungen ermitteln

3. Gefährdungen beurteilen

4. Schutzmaßnahmen festlegen

5. Maßnahmen durchführen

6. Wirksamkeit überprüfen

7. Dokumentieren und fortschreiben

Dokumentation

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss enthalten:

  • Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung

  • Die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen

  • Das Ergebnis der Überprüfung dieser Maßnahmen

Die Form der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben, sie kann in Papierform oder digital erfolgen.

Verantwortlichkeit

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Er kann jedoch zuverlässige und fachkundige Personen mit der Durchführung beauftragen.

Aktualisierung

Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, insbesondere bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder nach Unfällen.

Durch eine sorgfältige Durchführung und regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung können Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig verbessern und gleichzeitig ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.