Bayerischer Brandschutz

Nutzungsänderung

Detaillierte Analyse und Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes.

Nutzungsänderung 

Eine Nutzungsänderung bezeichnet die Änderung der ursprünglichen Nutzung eines Gebäudes oder einer Fläche. Sie ist oft genehmigungspflichtig und erfordert einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde.

Genehmigungspflicht

  • Nicht jede Änderung ist genehmigungspflichtig

  • Prüfung des bereits genehmigten Nutzungszwecks ist der erste Schritt

  • Geringfügige Änderungen ohne baurechtliche Auswirkungen sind oft genehmigungsfrei

Prüfung durch die Behörde

  • Überprüfung der Übereinstimmung mit Baurecht und Immissionsschutzgesetzen

  • Einholung von Stellungnahmen anderer Behörden (z.B. Umweltamt, Brandschutzamt).